First Cobalt beantragt Delisting der Australischen Börsennotierung an der ASX

First Cobalt beantragt Delisting der Australischen Börsennotierung an der ASX

TORONTO, ON – (2. Mai 2019) – First Cobalt Corp. (TSX-V: FCC; ASX: FCC; OTCQX: FTSSF) (das „Unternehmen“ – www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298892) gibt heute bekannt, dass es bei der Australian Securities Exchange (der „ASX“) die Streichung des Unternehmens aus der offiziellen Liste der ASX gemäß ASX Listing Rule 17.11 beantragt hat. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die ASX erwartet die Gesellschaft, dass der Handel mit den CHESS Depository Interests („CDIs“) von First Cobalt am oder um den Handelsschluss am 13. Juni 2019 am ASX ausgesetzt wird und das Delisting am oder um den 20. Juni 2019 stattfindet.

Das Unternehmen ist derzeit an zwei Wertpapierbörsen notiert – der ASX und der TSX Venture Exchange (die „TSX-V“). Nach dem erwarteten Delisting von der offiziellen Liste des ASX wird First Cobalt aus der offiziellen Liste des ASX gestrichen und seine CDIs sind an der ASX nicht mehr handelbar.

Die Stammaktien des Unternehmens bleiben an der TSX-V unter dem Ticker FCC notiert und werden auch weiterhin im OTCQX® Best Market unter dem Ticker FTSSF gehandelt.

Gründe für ein freiwilliges Delisting

First Cobalt schlägt aus folgenden Gründen vor, sich von der offiziellen Liste des ASX zu streichen:

– vergleichsweise geringes durchschnittliches tägliches Handelsvolumen der an der ASX notierten Wertpapiere der Gesellschaft im Vergleich zur TSX-V;
– Da das Register der CDIs fest geführt wird, hatte First Cobalt Schwierigkeiten, zusätzliches Kapital entweder von neuen oder bestehenden Aktionären im australischen Register zu beschaffen; und
– First Cobalt hat seinen Sitz in Nordamerika und ist weder an australischen Kobaltprojekten noch an wesentlichen australischen Geschäftsaktivitäten beteiligt.

First Cobalt betrachtet die finanziellen, administrativen und Compliance-Verpflichtungen und -Kosten im Zusammenhang mit einem ASX-Listing, einschließlich der höheren Kosten für die Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit einem Dual-Listing, und stellt fest, dass es eine Reihe wesentlicher Unterschiede zwischen den TSX-V-Listungsregeln und den ASX-Listungsregeln gibt, die nicht gerechtfertigt sind und nicht im besten Interesse der First Cobalt Aktionäre sind.

Aktionärsinformationspaket

Ein Informationspaket mit weiteren Details zum Delistung, einschließlich Details zu einer freiwilligen Verkaufsfunktion, die mindestens zwei Monate nach dem Delisting-Datum in Betrieb sein wird, wird an der ASX veröffentlicht und den CDI-Inhabern kurz nach Erhalt der formalen Delisting-Genehmigung durch die ASX zugesandt.

Über First Cobalt

First Cobalt ist ein in Kanada ansässiges reines Kobalt-Unternehmen und Eigentümer der einzigen zugelassenen primären Kobalt-Raffinerie in Nordamerika. Das Unternehmen prüft einen Neustart der First Cobalt Raffinerie in Ontario, Kanada, die 2.000 Tonnen Kobaltsulfat oder metallisches Kobalt pro Jahr produzieren könnte. Das wichtigste Kobaltprojekt von First Cobalt ist das Iron Creek Cobalt Project in Idaho, USA, das Mineralressourcen von 26,9 Millionen Tonnen mit einem Kobaltäquivalent von 0,11% oder ein alternatives Untergtageszenario von 4,4 Millionen Tonnen mit einem Kobaltäquivalent von 0,3% hat.
Im Namen der First Cobalt Corp.

Trent Mell
President & Chief Executive Officer

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Investor Relations
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Die Leser werden darauf hingewiesen, dass Mineralressourcen keine wirtschaftlichen Mineralreserven sind und dass die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von Ressourcen, die keine Mineralreserven sind, nicht nachgewiesen wurde. Die Schätzung der mineralischen Ressourcen kann wesentlich von geologischen, ökologischen, zulassungs-, rechtlichen, Titel-, gesellschaftspolitischen, Marketing- oder anderen relevanten Fragen beeinflusst werden. Die Schätzung der Mineralressourcen wird in Übereinstimmung mit den „2014 CIM Definition Standards on Mineral Resources and Mineral Reserves“ des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum klassifiziert, die durch Verweis in NI 43-101 aufgenommen wurden. Nach kanadischen Regeln dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht die Grundlage für Machbarkeits- oder Vormachbarkeitsstudien oder Wirtschaftsstudien bilden, mit Ausnahme der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung gemäß NI 43-101. Die Leser werden darauf hingewiesen, nicht davon auszugehen, dass weitere Arbeiten an den genannten Ressourcen zu Mineralreserven führen, die wirtschaftlich abgebaut werden können. Eine abgeleitete Mineralressource im Sinne des Ständigen Ausschusses von CIM ist „der Teil einer Mineralressource, für den Quantität und Qualität oder Qualität auf der Grundlage begrenzter geologischer Nachweise und Probenahmen geschätzt werden. Geologische Beweise reichen aus, um geologische Kontinuität und Güte oder Qualität zu implizieren, aber nicht zu überprüfen. Eine abgeleitete Mineralressource hat ein geringeres Vertrauen als diejenige, die für eine angezeigte Mineralressource gilt, und darf nicht in eine Mineralreserve umgewandelt werden. Es wird vernünftigerweise erwartet, dass die Mehrheit der abgeleiteten Mineralressourcen bei fortgesetzter Exploration in angezeigte Mineralressourcen umgewandelt werden könnte.“

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Jochen Staiger
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