Landgericht München verurteilt CashControl GmbH & Co. KG zur teilweisen Schufa – Löschung

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 04.02.2013 die CashControl GmbH & Co. KG dazu verurteilt, einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen. Die Klägerin war in dem Rechtsstreit durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertreten worden. Die Klägerin hatte mit der Beklagten einen Ratenzahlungsvergleich abgeschlossen, dennoch wurde die Forderung in die Schufa eingetragen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Eintrag über die betroffene Klägerin irreführend wäre, da ein Ratenzahlungsvergleich abgeschlossen war und dieser in der Schufa nicht eingetragen wurde. Das Gericht führte dazu in seiner Entscheidung vom 04.02.2013 wie folgt aus:

„Durch die Mitteilung des Sollsaldos 2012 und die gleichzeitige Mitteilung, dass ein Ratenzahlungsver-gleich geschlossen wurde, der von der Klägerin eingehalten wird, wird diese in ihrem allgemeinen Per-sönlichkeitsrecht gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB, 28a Abs. 1 Nr.1, Abs. 3 BDSG verletzt. Die Mitteilung ist daher insofern unvollständig und irreführend, denn durch die Mitteilung des isolierten Sollsaldos wird der Eindruck erweckt, dieser sei fällig und die Klägerin leiste keinerlei Zahlungen auf die Forderung.“

Auch die Berichtigung des Scorewertes bei Schufa ist wichtig:

Das Gericht verurteilte die Beklagte auch zur entsprechenden Scorewert-Berichtigung bzw. Mitteilung gegenüber der Schufa, dass der Scorewert berichtigt werden soll.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann weist darauf hin: „Um wirtschaftlich Handlungsfähig zu sein, benötigt jeder einen guten Scorewert. Selbst wenn Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, kann Ihre Bonität angezweifelt werden. Grund dafür ist das Prognoseverfahren der SCHUFA genannt Scoring. Erscheint bei der SCHUFA-Abfrage ein schlechtes Score-Ergebnis, bedeutet das für den Betroffenen:  Ohne guten Scorewert kein Kredit. Der Scorewert ist ein Prozentwert zwischen eins und einhundert, der per Computer ermittelt wird. Je niedriger der Wert, desto schlechter ist die finanzielle Prognose. Betroffene von Schufa-Einträgen sollten darauf achten, dass auch der Scorewert berichtigt werden muss,  ihnen kann ein Kreditantrag oder die Eröffnung eines Kontos ausschließlich unter Hinweis auf den Scorewert abgelehnt werden.“

Das Ziel einer Klage gegen die eintragende Stelle ist daher immer die Löschung des kompletten Negativeintrages.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufungen von beiden Parteien des Rechtsstreites sind wahrscheinlich, da auch der Klage der hier vertretenen Klägerin nicht komplett entsprochen wurde. Diese hatte zusätzlich deswegen auf Löschung des Eintrages geklagt, weil eine auf die ursprüngliche Gläubigerin titulierte Forderung nicht durch diese, sondern vielmehr durch die Inkassostelle in deren Namen eingetragen worden war. Hier bleibt nun abzuwarten, wie in der zweiten Instanz entschieden werden wird.

V.i.S.d.P.

 

Sven Tintemann

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