Vorzüge einer Rückabwicklung anstatt der Kündigung von Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen
Kunden, die vor langer Zeit eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, bezweifeln mittlerweile immer mehr den Nutzen ihres Kontraktes und entschließen sich diesen per Kündigung zu beenden.
Die Kündigung
Eine Lebensversicherung aufzukündigen ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz zum Endpunkt der Versicherungsperiode ausführbar – das kann das Kalenderjahr sein, der Vertrag gibt Aufschluss – fast immer denkbar. Die Entwicklung einer Kapitallebensversicherung ist für den Vertragsbestand von mehreren Jahren geplant und sieht vor, dass in den ersten Zeitmaßen die Beiträge vor allem die Abschlussgebühren decken. Möchte man den Vertrag aufgeben, so wird nur der sogenannte Rückkaufswert vergütet, der in Abhängigkeit von der bisherigen Laufzeit des Bestehens berechnet wird und in den ersten zehn Jahren meistens deutlich geringer ist als die Endsumme der Zahlungen. In den nächsten Jahrzehnten gewinnt der Vertrag an Wert, die Verzinsung über die gesamte bisherige Laufzeit betrachtet ist aber oft noch sehr gering. Trotzdem muss man sich stets bewusst sein, dass die Bedeutung eines Lebensversicherungsvertrages nicht nur im Anhäufen sondern auch in der Risikoabdeckung steckt. Bei Verträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, muss der abgerechnete Rückkaufswert nach einer Beendigung nach Kündigung allenfalls versteuert werden. Die Folgen der Kündigung eines Rentenversicherungsvertrages sind analog mit denen des Lebensversicherungsvertrages. Der Risikoanteil der Lebensversicherung erübrigt sich, dafür ist der Rückkaufswert höher. Die Kündigungsfristen sind in der Regel ausgedehnter.
Eine private Rentenversicherung ist generell für fast jeden erforderlich und zweckmäßig. Die Kündigung ist ein Schritt der sehr gut durchdacht sein will. Dennoch bleibt bei vielen das Anliegen bestehen, aus dem für sie fraglichen Vertragsverhältnis auszutreten. Ein Rechtsspruch des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2014 eröffnet für eine Reihe von Verträgen eine andere Wahlmöglichkeit zur Kündigung.
Die Rückabwicklung
Der Bundesgerichtshof hat bestimmt, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Vertrag, den Beginn der Widerspruchsfrist hemmt. Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das, sofern der Vertrag eine falsche Widerspruchsklausel fasst, kann der Versicherungsnehmer jederzeit die Auflösung des Vertrages und die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge verlangen.
Für einen Großteil der Verträge, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, kann eine falsche Widerrufsbelehrung vermutet werden. Jedoch muss jeder Fall einzeln geprüft werden, ob dies auch für Ihren Vertrag gilt.
Kostenfreie Erstberatung durch die DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG
Die DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG aus Mainz bietet Verbrauchern an, den Vertrag auf die Eventualität einer Rückabwicklung zu prüfen. Ein Team aus erfahrenen Versicherungsexperten und Juristen bildet sich nach Sichtung Ihrer Vertragsunterlagen eine fachkundige Meinung dahin, ob es folgerichtig ist, für den jeweiligen Vertrag passende Schritte einzuleiten. Die Kontaktaufnahme sowie diese Erstauskunft sind für Sie kostenfrei.
Das Dienstleistungsangebot der DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG
Wird der Vertrag als rückabwicklungsfähig eingestuft, haben Sie die Möglichkeit zwischen verschiedenen Auffassungen der Bearbeitung Ihrer Begebenheit zu wählen.
Sofortzahlung auf Ihr Konto
Wenn man sich für diese Veränderung entscheidet, arbeitet die Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG ein persönliches Angebot für den jeweiligen Vertrag aus. Die Auslagen für das versicherungsmathematische Gutachten werden durch die DMW übernommen. Gesondert trägt sie das Kostenrisiko und beauftragt Fachanwälte für die Durchsetzung des Bedürfnisses.
Die für den jeweiligen Vertrag angebotene Summe wird nach Zustimmung überwiesen und der Vorgang ist somit für Sie abgeschlossen.
Mit bestehender Rechtsschutzversicherung
In diesem Fall enthält die Offerte der DMW die Übernahme der Kosten des versicherungsmathematischen Gutachtens, die Beauftragung von Fachanwälten und des generellen Kostenrisikos. Der Verbraucher bekommt, wenn die Rechtsschutz-versicherung einspringt, einen Festbetrag von 60 % der Ausgabe des Versicherers aus außergerichtlicher Durchsetzung.
Ohne bestehende Rechtsschutzversicherung
Ist dies bedingt, trägt die DMW die Auslagen des versicherungsmathematischen Gutachtens, das gesamte Kostenrisiko und die Kosten für die Anordnung von Fachanwälten und garantiert 50 % der Zahlung des Versicherers aus der außergerichtlichen Durchsetzung des Anspruch.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.deutsche-mehrwert.de
Die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme über die Homepage ist gegeben.
PRESSEKONTAKT
Presseservice Opus Bonum GmbH
Redaktion
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: www.opus-bonum.de
E-Mail : presseservice@opus-bonum.de
Telefon: 0700 – 67 87 26 68
Telefax: 0700 – 67 87 26 68 – 1