Neues Urteil um das Thema

Das Landgericht Dresden verkündete heute, dass eine Klage gegen einen ehemaligen vertraglich gebundenen Vermittler der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut abgewiesen wurde. Dies teilte mir der erkennende Richter der zuständigen Zivilkammer heute auf telefonische Nachfrage mit. Der Vermittler wurde von uns vertreten; die mündliche Verhandlung fand im November 2014 statt. Zwar haben schon früher andere Gerichte entsprechend für unsere Mandanten entschieden. Gleichwohl habe ich mit besonderem Interesse auf die Entscheidung aus Dresden gewartet. Schließlich ist dort der FuBus-Konzern beheimatet und werden von dort die Ermittlungen und Insolvenzverfahren geführt.

Inhaltlich ging es in den Verhandlungen in erster Linie darum, wie der Vermittler nach außen hin auftrat bzw. sie regelmäßig – entsprechend angehalten von der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut – aufgetreten sind. Wir vertraten die Auffassung, dass die zahlreichen Nennungen der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut auf den Vermittlungsunterlagen (teilweise dort explizit als Vermittlerin oder Beraterin)  aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven Dritten eine deutliche Sprache sprechen und eine Eigenhaftung der Erfüllungshilfen oder Vertreter grundsätzlich nicht in Betracht kommt.  Wir warten nun die Zustellung des schriftlich abgefassten, noch nicht rechtskräftigen Urteils ab.

 

 

 

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Thomas Bremer

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